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Aktuelles

Hier erhalten Sie Informationen über die aktuellen Ereignisse beim Gericht.

Nachlassgericht

Sehr geehrte Damen und Herren,


wir bitten um Verständnis für derzeit längere Bearbeitungszeiten in Nachlasssachen, die wegen anhaltender personeller Engpässe und der Umstellung auf die sogenannte elektronische Akte leider unvermeidlich sind.
Wir bemühen uns, Ihre Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten und bitten deshalb, nur in Ausnahmefällen Sachstandsanfragen an uns zu richten. Dies zieht regelmäßig weitere ungewollte Verzögerungen im Arbeitsablauf nach sich.
Sofern Sie dringend auf eine nachlassgerichtliche Tätigkeit angewiesen sind, etwa die Eröffnung eines Testaments oder die Erteilung eines Erbscheins (beispielsweise weil eine Immobilie verkauft werden muss zur Finanzierung eines Pflegeheimplatzes), können Sie sich gerne mit einer entsprechenden Begründung schriftlich an uns wenden. Wir versuchen dann, im Rahmen unserer Möglichkeiten eine beschleunigte Bearbeitung zu ermöglichen.
Ihr Nachlassgericht beim Amtsgericht Tettnang



Weihnachtsmarkt im Neuen Schloss

An den Wochenenden 29.11./1.12.2024 und 6./8.12.2024 findet im Schloss der diesjährige Weihnachtsmarkt statt. Unter der Woche zu Dienstzeiten des Amtsgerichts wird dieser Markt nicht betrieben, durch Marktstände und Auf- und Abbauarbeiten vor und nach dem Markt können jedoch ggf. gewisse Beeinträchtigungen des Gerichtsbetriebes nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Wir bitten um Verständnis.

Gericht allgemein

Umbauarbeiten in den vom Amtsgericht genutzten Gebäudeteilen sind inzwischen abgeschlossen. Nach der Sanierung von Sanitäranlagen im nördlichen Flügel stehen dort u.a. im EG wieder öffentliche Toilettenalngen zur Verfügung. 

Öffentlich zugänglich ist das Gericht im Wesentlichen in den Bereichen der Sitzungsssäle im vorderen Teil des EG. 

Teilweise werden Familiensachen in Richterzimmern im 2. OG verhandelt.

Die übrigen im EG und 2.OG liegenden Räumlichkeiten des Amtsgerichts sowie die Räume der Verwaltung im 1.OG sind regelmäßig dem Dienstbetrieb vorbehalten und nur nach Absprache zugänglich. 

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