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Aktuelles
Hier erhalten Sie Informationen über die aktuellen Ereignisse beim Gericht.
Nachlassgericht
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir sind weiterhin nachhaltig bemüht, die langen Bearbeitungszeiten in Nachlasssachen, die wegen anhaltender personeller
Engpässe und der Umstellung auf die sogenannte elektronische Akte angefallen sind, auf ein erträgliches Maß zu
verkürzen.
Wir bemühen uns, Ihre Anliegen schnellstmöglich zu bearbeiten und bitten deshalb, nur in Ausnahmefällen Sachstandsanfragen
an uns zu richten. Dies zieht regelmäßig weitere ungewollte Verzögerungen im Arbeitsablauf nach sich.
Sofern Sie dringend auf eine nachlassgerichtliche Tätigkeit angewiesen sind, etwa die Eröffnung eines Testaments oder die
Erteilung eines Erbscheins (beispielsweise weil eine Immobilie verkauft werden muss zur Finanzierung eines Pflegeheimplatzes), können
Sie sich gerne mit einer entsprechenden Begründung schriftlich an uns wenden. Wir werden dann im Rahmen unserer Möglichkeiten
eine beschleunigte Bearbeitung ermöglichen.
Ihr Nachlassgericht beim Amtsgericht Tettnang
Gericht allgemein
Umbauarbeiten in den vom Amtsgericht genutzten Gebäudeteilen wurden 2024 abgeschlossen. Nach der Sanierung von Sanitäranlagen im nördlichen Flügel stehen dort u.a. im EG auch wieder öffentliche Toilettenalngen zur Verfügung.
Öffentlich zugänglich ist das Gericht im Wesentlichen in den Bereichen der Sitzungsssäle im vorderen Teil des EG.
Teilweise werden Familiensachen in Richterzimmern im 2. OG verhandelt.
Die übrigen im EG und 2.OG liegenden Räumlichkeiten des Amtsgerichts sowie die Räume der Verwaltung im 1.OG sind regelmäßig dem Dienstbetrieb vorbehalten und nur nach Absprache zugänglich.
Die Südterrasse
Leider ist derzeit die Südterasse des Gebäudes mit Blick auf Berge und See nicht öffentlich zugänglich. Grund sind vom Gebäudeeigentümer, dem Land Baden-Württemberg veranalsste Sicherheitsmaßnahmen zugunsten der unterhalb des Schlosses wohnenden Anlieger, auf deren Grunstücke zuletzt wiederholt Gegenstände wie Steine, Falschen und sogar eine Parkbank geworfen wurden, ohne das der/die Täter ermittelt werden konnte/n. Derzeit wird geprüft, welche dauerhaften Sicherungsmaßnahmen erforderlich und möglich sind.
