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Gerichtsvollzieher
Die Gerichtsvollzieher sind mit Zustellungen, Ladungen und der Zwangs-vollstreckung betraut. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung sind sie für die Pfändung beweglicher Sachen und für die Ermittlung pfändbarer Vermögensgegenstände beim Schuldner zuständig.
Daneben führen Gerichtsvollzieher die Zustellung von Schriftstücken im Parteibetrieb durch und erfüllen Aufgaben im
Rahmen von Scheck- und Wechselprotesten.
Die Gerichtsvollzieher sind in der Durchführung ihrer Dienstgeschäfte einerseits selbständig, andererseits an die
bundeseinheitliche Ge-schäftsanweisung für Gerichtsvollzieher gebunden.
Jeder Gerichtsvollzieher hat seinen eigenen Bezirk. Die Bezirke sind nach Ortschaften beziehungsweise Straßen aufgeteilt, wenn Sie
insoweit Fragen haben, kontaktieren Sie bitte die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht.
Die Gerichtsvollzieher haben jeweils eigene Büros, sie unterstehen jedoch der Dienstaufsicht des des Präsidenten/Direktors des
Amtsgerichts.
Gerichtsvollzieherverteilerstelle
Welcher Gerichtsvollzieher für Ihr Anliegen zuständig ist, richtet sich in der Regel nach der Wohnadresse oder dem Firmensitz des Schuldners.
Aufträge und Schriftstücke, die für die Gerichtsvollzieher bestimmt sind, adressieren Sie bitte - auch wenn der Name des zuständigen Gerichtsvollziehers bekannt ist - an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts.
Im elektronischen Rechtsverkehr ist insoweit das EGVP-Postfach des Amtsgerichts maßgeblich.
Das zuständige Amtsgericht können Sie mit Hilfe der Orts- und Gerichtsdatei ermitteln:
https://www.justizadressen.nrw.de/de/justiz/suche
In der Gerichtsvollzieherverteilerstelle werden alle eingehenden Schriftstücke zunächst nach Gerichtsvollzieherbezirk sortiert und unverzüglich an den jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher weitergeleitet. Etwaige Verzögerungen durch krankheits- oder urlaubsbedingte Abwesenheiten können durch Einreichung über die Gerichtsvollzieherverteilerstellen vermieden werden.
Bitte beachten Sie, dass für den Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung von Geldforderungen ein Formularzwang besteht.
Das Formular können Sie hier aufrufen.
Forderungsaufstellung zum Gerichtsvollzieherauftrag
Hinweisblatt zum Gerichtsvollzieherauftrag
Wegweiser - Gerichtsvollzieherverteilerstelle
Aufträge/Anträge, die für die Gerichtsvollzieher des Bezirks des Amtsgerichts bestimmt sind, sollten an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle beim Amtsgericht Tettnang gerichtet sein, wenn Sie nicht wissen, welcher Gerichtsvollzieher genau für Ihr Anliegen zuständig ist.
Zuständigkeiten im Bezirk:
Die Gerichtsvollzieher arbeiten selbständig, sind aber den Amtsgerichten zugeordnet.
bitte beachten:
das Büro Hertle/Kessler/Raschka
befindet sich in der
Kolpingstr. 3 (1.Stock), 88069 Tettnang
Die Gerichtsvollzieherinnen Müller und Hübel
halten ihre Sprechstunden
im Gebäude des Amtsgerichts (siehe Hinweise weiter unten) ab
Obergerichtsvollzieher Kessler:
Kolpingstr. 3 (1.Stock), 88069 Tettnang,
Tel.: 07542 - 51213 Fax: 07542 - 9539589
email: ogv.kessler.tt@gvpost.de
Sprechzeiten:
Dienstag 13.30 Uhr - 15.30 Uhr
Donnerstag 13.30 Uhr - 15.30 Uhr
Gerichtsvollzieherin Hübel:
Montfortplatz 1, 88069 Tettnang,
Handy-Nr. 017650885234
email: b.huebel@gvpost.de
Sprechzeiten:
Dienstag 10.00 Uhr - 11.30 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr - 15.00 Uhr
Die Sprechzeiten finden im Amtsgericht Tettnang in Raum 41b (linker Flur nach dem Haupteingang) statt.
Obergerichtsvollzieher Hertle:
Kolpingstr. 3 (1.Stock), 88069 Tettnang,
Tel.: 07542 - 9396733 Fax: 07542 - 9539589
email: gv.hertle@gvpost.de
Handy-Nr.: 01622464801
Sprechzeiten:
Dienstag 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Donnerstag 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Gerichtsvollzieherin Müller:
Montfortplatz 1, 88069 Tettnang,
Handy-Nr.: 015228661217
email: mueller@gvpost.de
Sprechzeiten:
Dienstag 14.00 Uhr - 15.00 Uhr
Donnerstag 9.30 Uhr - 11.00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Die Sprechzeiten finden im Amtsgericht Tettnang in Raum 41b (linker Flur nach dem Haupteingang) statt.
Obergerichtsvollzieher Überall:
Kolpingstr. 3 (1.Stock), 88069 Tettnang,
Handy-Nr. 0172 5814203
email: gv-ueberall@gvpost.de
Sprechzeiten:
Montag 10.00 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag 15:00 Uhr - 17:00 Uhr
Herr Gerichtsvollzieher Überall ist auch für die "NEUE MESSE" in Friedrichshafen zuständig.