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Rechtsantragstelle
Die Rechtsantragstelle beim Amtsgericht ist keine Rechtsberatungsstelle. Sie werden nur darüber informiert, welche rechtlichen Schritte es gibt. Außerdem hilft Ihnen der Rechtspfleger bei der schriftlichen Formulierung gerichtlicher Anträge, soweit kein Anwaltszwang besteht, und beim Ausfüllen gerichtlicher Formulare.
Sie werden nicht über die Erfolgsaussichten rechtlicher Schritte beraten. Dafür sind die Anwälte zuständig. Für ein Beratungsgespräch beim Anwalt kann allerdings eventuell Beratungshilfe in Anspruch genommen werden. Beratungshilfe kann sowohl beim Amtsgericht als auch direkt beim Anwalt beantragt werden.
Sprechzeiten der Beratungshilfestelle und Rechtsantragsstelle finden dienstags nur nach telefonischer Terminabsprache statt. Personen ohne Terminvereinbarung können in der Regel nicht vorgelassen werden.
Bitte bringen Sie wenn möglich die ausgefüllten Formulare samt Belegen zu dem Termin mit. Die Formularvordrucke können Sie hier finden.
Telefon Geschäftsstelle: 07542/519 - 203 - 204 - 205